SDO: Ein Plus für jede Krankenkasse
SDO-POOL: PREISVORTEILE DURCH BEDARFSBÜNDELUNG
DIE AUSGANGSSITUATION
Oft versucht, aber selten erreicht: Die Bündelung von vergleichbaren Artikeln unterschiedlicher Abnehmer zur Optimierung der Einkaufskonditionen.
DAS SDO-KONZEPT
Als neutraler Beschaffer übernimmt SDO die Koordination der notwendigen Prozesse. Aufgrund der vorhandenen speziellen Markt- und Kundenkenntnisse können auch stark divergierende Anforderungen eingebunden werden:
DER SDO-BESCHAFFUNGSVORGANG IM DETAIL:
► Kundeninformationen/-abfragen
► Aufbau geeigneter Erfassungsmasken für eine strukturierte Bedarfsermittlung
► Zentrale Zusammenführung der verschiedenen Daten und Generierung einer Marktanfrage/Ausschreibung
► Integration unterschiedlicher Anforderungen (Menge, Spezifikation, Liefertermine, Zahlungsweise usw.)
► Analyse des Beschaffungsmarktes und Suche geeigneter Lieferanten
► Durchführung neutraler Ausschreibungen (national und europäisch)
► Führung von Lieferantengesprächen
► Auswertung der Angebotsinhalte
DAS ERGEBNIS
Jeder Kunde – ob Einzelbeschaffung oder Ausschreibung im Rahmen von Sammelbestellungen – erhält eine individuelle Auswertung der Angebote einschließlich aller Details und Kontaktdaten der Anbieter. Darüber hinaus gibt SDO konkrete Handlungsempfehlungen bezüglich der Auftragsvergabe und evtl. Optimierungsmöglichkeiten bei der Beschaffung.
Am Ende des Projekts liegt beim Kunden eine entscheidungsreife Vorlage zur endgültigen Auftragsvergabe vor.
Die Entscheidung über die Auftragsvergabe trifft immer der jeweilige Auftraggeber.
DER NUTZEN
► Der Partner profitiert vom „Pooling-Effekt"
► Der Partner reduziert seine Einkaufspreise
► Der Partner spart Zeit und Arbeit für eigene Ausschreibungen
► Der Partner erhält Transparenz im Bereich der sächlichen Verwaltungsmittel
DIE KOSTEN
Bei konsequenter Nutzung der SDO-Einkaufmöglichkeiten liegen die erzielbaren Einkaufsvorteile regelmäßig über dem für SDO aufzuwendenden Honorar. SDO führt hierzu für jeden Kunden eine laufende Statistik über beschaffte Waren und Dienstleistungen und die erzielte Nettoeinsparung. Diese Statistik wird dem Kunden zur Verfügung gestellt.
WAS SAGT DIE AUFSICHTSBEHÖRDE ZU SDO?
Das BVA hat festgestellt, dass die Tätigkeit von SDO vergaberechtskonform ist und dass die Vergütungsregelungen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung im Sinne von § 69 Abs. 2 SGB IV entsprechen.